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Schäden durch die Mistel in Streuobstwiesen drohen!

Schäden durch die Mistel in Streuobstwiesen drohen!

Die Entwicklung des Schadbildes im Albvorland und auch in den Streuobstwiesen in und um Zell ist besorgniserregend. In den letzten Jahren ist der Befall enorm angestiegen. Dies veranlasst uns, in Übereinstimmung mit dem Landwirtschaftsamt des Kreises und den Kommunen des Verwaltungsverbands Bad Boll, das Thema erneut aufzugreifen.

Mistelbefall wird zunehmend zur Bedrohung unserer Streuobstbäume. Experten sehen ein echtes Problem auf unseren Streuobstbestands im Voralbgebiet zukommen. Die Mistel ist ein Schmarotzer, sie hat keine Wurzeln, sondern verankert sich im Holz des Wirtsbaumes und entzieht diesem Wasser und Nährstoffe. Nach neueren Untersuchungen nimmt man sogar an, dass sie auch Assimilate entnimmt und damit die Wirtspflanze zusätzlich schwächt.

Die Folgen für die Streuobstbäume sind: Abnahme von Vitalität und Fruchtbarkeit und erhöhte Windanfälligkeit und Schneebruchgefahr. Schwächere, überalterte Bäume werden bevorzugt befallen. Wenn die Misteln nicht rechtzeitig entfernt werden, stirbt der Baum ab.

Im gesamten Streuobstgebiet unseres Landes ist ein weiteres, rasantes Fortschreiten des Mistelbefalls festzustellen. Besondere Aufmerksam sollten wir unserem Alb-Vorland widmen. Wissenschaftliche Arbeiten belegen, dass sich der Befall in den letzten Jahren vervielfacht hat. Auch wurde von diesem Arbeitskreis errechnet, dass der mögliche Schaden im Streuobstbestand weit über dem liegt, den damals der Feuerbrand verursacht hat.

Maßnahmen gegen den Mistelbefall:

Als erste Maßnahme müssen die vorhandenen Misteln aus den Baumkronen herausgeschnitten werden. Dadurch wird zumindest die weitere Verbreitung des Schädlings unterbunden. Weiter ist eine regelmäßige Kontrolle der Bäume, ob jung oder alt, angesagt. Versierte Streuobstwiesenbesitzer wissen ohnehin, dass gezielt durchgeführter Schnitt den Bäumen Vitalität verleiht. Düngung trägt ebenfalls zur Förderung des Baumbestands bei. Auf geschwächten Bäumen können sich Misteln besser ansiedeln.

Misteln sind nicht geschützt, sie können daher ganzjährig bedenkenlos entfernt werden.

Zum fachgerechten Schnitt bzw. zur Bekämpfung des Mistelbefalls empfiehlt das Landratsamt Göppingen:

  • Mindestmaßnahme: Mistelzweige und damit die Samen entfernen.
  • Das reine Abschneiden der Misteln vom Ast ist nicht ausreichend, da sonst wieder ein Neuaustrieb erfolgt.
  • Mit Misteln befallene Äste, mit Ausnahme der Leitäste, komplett bzw. an der nächstliegenden Astgabel entfernen oder mind. 20 cm unterhalb des Mistelanwuchses abschneiden.
  • Aus Rücksicht auf brütende Vögel sollte eine Entfernung der Misteln frühestens ab August bis einschließlich März erfolgen.

Dringender Appell um gemeinsam gegen die Mistel vorzugehen:

Wir bitten alle Grundstücksbesitzer ihren Streuobstbestand zu kontrollieren und bei Befall die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Nur wenn wir alle die Bedrohung erkennen und solidarisch handeln können wir die befürchtete massive Verbreitung der Mistel und dadurch entstehende Schäden an unseren Obstbeständen verhindern.

Denken Sie bitte auch an die Verantwortung die Sie gegenüber Ihrem Grundstücksnachbar und anderen Obstbaumbestandsbesitzern haben!

Wir müssen das Problem angehen, bevor sich die öffentliche Verwaltung genötigt sieht, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen vorzuschreiben. Warten Sie nicht bis kurz vor Weihnachten – jetzt ist die richtige Zeit.

 

Weitere Informationen finden Sie auch im Flyer des Landratsamtes Göppingen und des Landwirtschaftsamtes oder bei uns zum Download

Weitere Informationen finden Sie auch bei der Kreisfachberatung für Obst- und Gartenbau des Landkreises Göppingen: https://www.landkreis-goeppingen.de/start/Landratsamt/Obstbauberatung.html

Weitere Beiträge

Wir sind Mitglied im Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft (LOGL), der Dachorganisation der Obst- und Gartenbauvereine in Baden-Württemberg.

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